Durch die über Jahrzehnte erworbene Kompetenz in allen Bereichen des Abbruchs –
selektiven Rückbaus - von Bestandsgebäuden, bieten wir Ihnen einen
systematischen und prozessorientierten Ablauf an. Dies garantiert Ihnen
Sicherheit und Effizienz hinsichtlich Ihres Bauvorhabens.
Mit modernster Abbruchtechnik werden die Gebäude zurückgebaut, um neue Baumaßnahmen zu ermöglichen.
Kampfmittelfreigabe
Eigentum verpflichtet: Die Bauherrin/Der Bauherr muss vor Beginn eines Abbruch und/oder Erdaushubs die Kampfmittelfreigabe bescheinigen.
Räumung und Rodung des
Grundstückes
Zur Vorbereitung der neuen Baumaßnahme muss in der Regel das Grundstück geräumt und
gerodet werden.
Schadstoffsanierung
Die Schadstoffsanierung nimmt einen immer höher werdenden Stellenwert im Abbruchgewerbe ein.
Verunreinigte Baumaterialien durch Schadstoffe gefährden die Gesundheit und die Umwelt. Der Abbau und die Entsorgung sollte nur durch Fachbetriebe ausgeführt werden.
Zu den meisten Gefahrstoffen in der Bauwirtschaft zählen
Zahlreiche gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen zu den „Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS“ müssen eingehalten werden.
Ein Zertifikat des Norddeutschen Asbestsanierungsverbands E.V. über die Sachkunde
der TRGS 519 liegt vor. Diesbezüglich arbeiten wir auch nur mit zertifizierten Betrieben zusammen.
Auch der Abtransport der Gefahrstoffe unterliegt strengen Auflagen, die wir nur von Fachfirmen entsorgen lassen. Die erforderlichen Übernahmescheine für die Überwachung der Abfallentsorgung werden regelmäßig durch die Fachbehörden überprüft.
Kampfmittelfreiheit
Es werden fast täglich Bomben und Munition in der Erde oder
in Häusern gefunden. Der Bauherr muss vor Beginn eines Abbruchs und/oder Erdaushubs die Kampfmittelfreigabe bescheinigen.
Diese Bescheinigung der Kampfmittelfreiheit wird bei folgenden Institutionen beantragt:
Schleswig-Holstein
Die Bescheinigung ist nur notwendig bei Orten, die in der Kampfmittelverordnung Schleswig-Holstein als bekannte Abwurfstellen genannt sind.
Landeskriminalamt
Schleswig-Holstein
SG 323 – Kampfmittelräumdienst
Lärchenweg 17
24242 Felde
Tel.-Nr.: 04340 – 40 49 49
kampfmittelraeumdienst@mzb.landsh.de
Hamburg
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Inneres
Feuerwehr Hamburg
Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht
Billstr. 87
20539 Hamburg
Tel.-Nr.: 040 42 851 4629
GEKV@feuerwehr.hamburg.de
Diese Institutionen prüfen, ob Ihr Grundstück bereits geprüft oder sondiert wurde. Dann erhalten Sie kurzfristig eine Meldung mit einer farblich markierten Karte.
Aus diesem Lageplan ist zu ersehen, ob es sich bei Ihrem Grundstück um eine Fläche ohne Kampfmittelverdacht oder um eine Fläche mit Kampfmittelverdacht handelt. In diesem Fall wird Ihnen die weitere Vorgehensweise mitgeteilt.
In jedem Bundesland gibt es unterschiedlich Vorschriften.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kampfmittelportal.de
Schadstoffkataster
Beim Rückbau von baulichen Anlagen muss sich der Bauherr/die Bauherrin rechtzeitig mit dem Thema „Schadstoffkataster“ auseinandersetzen.
Bei der Erstellung eines selektiven Rückbaukonzeptes werden Schadstoff haltige Baustoffe und Gefahrstoffe im Rahmen eines so genannten Schadstoffkatasters vor dem eigentlichen Abbruch erfasst sowie dokumentiert. Der Rückbau und die Entsorgung belasteter Baumaterialien ist an strenge Auflagen gebunden.
Dieses Schadstoffkataster müssen der Bauherr/die Bauherrin erstellen lassen.
Viele der früher verwendeten Baustoffe haben sich als schadstoffhaltig erwiesen. Somit kann die Bausubstanz sehr unterschiedliche Belastungen durch Schadstoffe aufweisen.
Bestehende Gebäude können sehr unterschiedlich durch Schadstoffe belastet sein, die in den verschiedenen Baustoffen enthalten sind, z.B.
Häufig sind diese Schadstoffe jedoch nicht sofort erkennbar und es bedarf einer fachkundigen Untersuchung, oftmals mit Probenahme, um kontaminiertes Material sicher zu erkennen.
Wenn in einer baulichen Anlage Gefahrstoffe vorgefunden worden sind, so müssen diese vor Beginn der eigentlichen Abbrucharbeiten nach den technischen Regeln für den Umgang mit dem jeweiligen Gefahrstoff entsorgt werden.
Erst nach erfolgreichem Abschluss der Sanierungsarbeiten kann mit den Entkernungsarbeiten begonnen werden. Das entkernte Gebäude ist dann für den Maschinenabbruch vorbereitet.
Bodengutachten
Es ist egal, ob Sie ein Haus mit Keller oder auf einer Bodenplatte bauen.
Alle Risiken, die vom Baugrund hervorgerufen werden, gehen zu Lasten des Bauherren/der Bauherrin und sind nicht übertragbar. Der Architekt hat den Bauherren hierüber lediglich aufzuklären.
Was kann passieren, wenn kein Bodengutachten vorliegt?
Bei den Erdarbeiten wird festgestellt,
Nun muss „nachkalkuliert, evtl, nachfinanziert und ggf. neu geplant“ werden.
Auf folgende wesentliche Fragen gibt das Bodengutachten eine Antwort: