Es ist egal, ob Sie ein Haus mit Keller oder auf einer Bodenplatte bauen.
Alle Risiken, die vom Baugrund hervorgerufen werden, gehen zu Lasten des Bauherren/der Bauherrin und sind nicht übertragbar. Der Architekt hat den Bauherren hierüber lediglich aufzuklären.
Was kann passieren, wenn kein Bodengutachten vorliegt?
Bei den Erdarbeiten wird festgestellt,
Nun muss „nachkalkuliert, evtl, nachfinanziert und ggf. neu geplant“ werden.
Auf folgende wesentliche Fragen gibt das Bodengutachten eine Antwort: