Medienfreiheit Bestätigung, dass alle Versorgungsleitungen (Gas, Strom, Wasser, Telefon, Glasfaserkabel) getrennt sind. Die Leitungen müssen an der Grundstücksgrenze getrennt werden.
Lageplan der Ver- und Entsorgungsleitungen des Grundstücks (Sielkataster)
Überfahrtsgenehmigung bzw. Sondernutzungserlaubnis der Stadt bzw. Gemeinde. Abstimmung mit dem Wegewart, welche Maßnahmen für die Baustellenüberfahrt notwendig sind.